MODERN – AKTUELL – NATÜRLICH
Mit Schliff und Siegel – Bodenmäßig tolle Räumlichkeiten

„Eine kesse Sohle aufs Parkett legen“ kann fast jeder. Aber einen Parkettboden mit all seinen Raffinessen zu verlegen, ist schon eine Spezialität. Verschiedene Holzarten und Verlegemuster ergeben ungeahnte Möglichkeiten, in Räumen individuelle Atmosphäre und persönlichen Stil zu betonen. Zu den Aufgaben gehören auch die Konstruktion von Unterböden sowie das Schleifen und Versiegeln mit modernen Techniken. Für Abwechslung und Vielfalt in diesem Beruf sorgt auch das Vorlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen. Ergänzt werden die technischen Kenntnisse und handwerklichen Fertigkeiten durch kompetente Kundenberatung – in gestalterischen und fachlichen Fragen. Wer das alles intus hat, kann sich „bodenmäßig“ gut weiterentwickeln.
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Spaß am Gestalten, Rechnen, Zeichnen und ein gutes handwerkliches Gespür. Für alle, die gerne natürliche Materialien mögen und Phantasie haben.
Ausbildungszeit:
3 Jahre (36 Monate)
Ausbildungsinhalte:
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes
- Kenntnisse der Hilfs- und Werkstoffe, insbesondere von Parkett sowie Platten- und Bahnenbelägen
- Kenntnisse der Holztrocknung und des Holzschutzes
- Kenntnisse der verschiedenen Unterbodenarten
- Kenntnisse der Wirkungsweise und Handhabung von Feuchtigkeitsmessgeräten
- Kenntnisse der Werkzeuge, der wichtigsten Bearbeitungsmaschinen und ihrer Arbeitsweise
- Kenntnisse der Anschlusstechnik von elektrischen Maschinen
- Kenntnisse der wichtigsten Inhalte der berufsbezogenen DIN-Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung
- Kenntnisse der Aufmaß- und Abrechnungsbestimmungen
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Lesen und Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen in den gebräuchlichen Maßstäben, Ermitteln des Materialbedarfs
- Auswählen, Einteilen, Zurichten und Verlegen von Parkett sowie Platten- und Bahnenbelägen
- Putzen und Schleifen
- Vorbereiten des Parkettbodens, Auswählen und Zusammenstellen von Mitteln zur Oberflächenbehandlung und die Behandlung selbst
- Instandhalten und Pflegen der Werkzeuge und Bearbeitungsmaschinen
- Vorbereiten und Prüfen des Untergrundes nach DIN 18 356 und 18 365 in ihrer jeweils gültigen Fassung
- Einbringen von Isolierungen und Herstellen von Trockenunterbodenkonstruktionen
Zwischenprüfung:
Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll nach dem zweiten Ausbildungsjahr stattfinden.
Gesellenprüfung:
Die Gesellenprüfung erfolgt am Ende des 3. Ausbildungsjahres.
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