Förderung
Mit Köpfchen zu Geld - und ans Ziel

Nicht nur der Chef zahlt!
Es gibt auch eine ganze Reihe von Förder-
programmen, die ein paar Euro für gute Azubis übrig haben. Man muss nur wissen, wo das Geld zu finden ist und was man tun muss, damit man es bekommt.
Hier einige Tipps:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (bmb+f) belohnt besonders begabte Auszubildende. Wenn du nicht älter als 25 Jahre bist und deine Gesellenprüfung besser als mit der Note gut abgeschlossen hast. Wenn du außerdem schon an einem überregionalen praktischen Leistungswettbewerb teilgenommen hast oder dein Betrieb dich für besonders förderungswürdig hält, dann hast du die Chance Zuschüsse von jährlich bis zu 1.800 € für die Finanzierung anspruchsvoller Weiterbildung zu bekommen. Und das 3 Jahre lang.
Mehr Infos dazu unter www.bmbf.de
Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung fördert begabten „Handwerksnachwuchs“.
Die Teilnahmevoraussetzungen und alles Weitere findest du unter http://www.begabtenfoerderung.de/
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre sind.
Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfungen mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert. Aber auch anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen, sind förderfähig. Förderschwerpunkte sind u.a. Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland und Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsforschung.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedenen Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Kammer.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 Euro für die Finanzierung anspruchsvoller Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20 %, höchstens jedoch 180 Euro pro Förderjahr zu tragen. Der Höchstbetrag über drei Jahre beträgt 5.100 Euro.
Wer hilft bei den Anträgen?
Deine Handwerkskammer hilft dir weiter! Frag einfach nach!
Finanzielle Unterstützung für Weiterbildungswillige
Wer den "Meister" anstrebt, muss viel investieren - vor allem Zeit und Geld. Damit der Ehrgeiz nicht durch mangelnde Finanzen auf der Strecke bleibt, gibt es das "Meister-Bafög".
Mit dem Programm "Meister-BAföG" unterstützt der Gesetzgeber diejenigen, die in ihre Weiterbildung investieren wollen. Seit Januar 2002 gibt es sogar noch mehr Geld vom Staat.
Voraussetzung: Berufsausbildung
Seit Januar 1996 wird die berufliche Aufstiegsfortbildung in dieser Form besonders gefördert. Ziel des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) ist es, Weiterbildungswillige finanziell zu unterstützen.
Gefördert werden Handwerker und andere Fachkräfte, die eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder eine nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannte oder vergleichbare Berufsausbildung abgeschlossen haben. Eine Altersgrenze für das Meister-BaföG gibt es nicht. Die berufliche Weiterbildung wird unabhängig davon gefördert, ob sie in Vollzeit, Teilzeit, schulisch oder außerschulisch durchgeführt wird.
Unterhaltsbeiträge und Darlehen
Wer die Weiterbildung zum Meister oder zu einem ähnlichen Fortbildungsabschluss anstrebt, hat einen Anspruch auf einen bedarfsabhängigen Unterhaltsbeitrag sowie auf einen einkommensunabhängigen Beitrag zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungskosten (Maßnahmenbeitrag). Der Unterhaltsbeitrag wird zum Teil als Zuschuss, überwiegend jedoch als Darlehen gewährt.
Die Maßnahmenbeiträge beruhen ausschließlich auf Darlehensbasis. Das Darlehen wird aufgrund eines privatrechtlichen Darlehensvertrages mit der Deutschen Ausgleichsbank ausgezahlt. Während einer Karenzzeit von zwei bis vier Jahren nach der Weiterbildungsmaßnahme besteht Zins- und Tilgungsfreiheit. Für Existenzgründer bestehen besondere Rückzahlungserleichterungen.
Anlaufstelle Baden-Württembergs für den Antrag auf Meister-BaföG:
Kommunale Ämter für Ausbildungsförderung.
Weitere Infos:
www.meister-bafoeg.info
Leider, leider gibt´s hier kein Geld – dafür aber eine ganze Menge Ehre zu holen: Der Praktische Leistungswettbewerb der Handwerksjugend ist eine Maßnahme im Rahmen der handwerklichen Berufsbildung.
Der Wettbewerb wird auf Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene durchgeführt.
Teilnahmeberechtigung
Mitmachen dürfen Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung nicht älter als 23 Jahre sind. In besonderen Ausnahmefällen (Schwangerschaft, Zivil- oder Wehrdienst) kann von der Altersbegrenzung abgewichen werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig.
Zusätzlich zum Praktischen Leistungswettbewerb gibt es für manche Berufe den Wettbewerb "Die gute Form in Handwerk – Handwerker gestalten". Der Wettbewerb hat zum Ziel:
Die ästhetische Qualität von Produkten des Handwerks in der Ausbildung zu fördern, die schöpferische Fantasie sowie die Entwicklung zeitgerechter Produktlösungen mit traditionellen oder neuen Werkstoffen anzuregen, Erkenntnisse für die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Formgebung und Gestaltung zu gewinnen, begabte Lehrlinge, also Preisträger, in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern, die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Formgebung und Gestaltung in der handwerklichen Ausbildung aufmerksam zu machen.
Durchführung des Wettbewerbs
"Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten" wird im Zusammenhang (sachlich und zeitlich) mit dem Praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend durchgeführt. Der Wettbewerb ist in der Regel auf Landes- und Bundesebene beschränkt. Bei größerer Teilnehmerzahl kann es auch auf der Kammerebene beginnen.
Wettbewerbsberufe:
Goldschmiede, Silberschmiede, Steinbildhauer/Steinmetze, Holzbildhauer, Tischler, Metallbauer, Fachrichtung Metallgestaltung, Kürschner, Glas- und Porzellanmaler/Kunstglaser, Glasveredler/Glasgraveur, Herrenschneider, Maler, Keramiker, Weber, Vergolder, Damenschneider, Drechsler, Graveure, Modisten, Augenoptiker, Siebdrucker, Flexografen, Buchbinder, Metallbildner, Konditoren.
Teilnahmeberechtigung
Mitmachen dürfen Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung nicht älter als 23 Jahre alt sind. In besonderen Ausnahmefällen (Schwangerschaft, Zivil- oder Wehrdienst) kann von der Altersbegrenzung abgewichen werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig. Voraussetzung ist die Note “gut” für die praktischen Prüfungsarbeiten in der Gesellenprüfung.


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