Im Mittelpunkt des Bundesinstituts für Berufsbildung steht die Berufsbildung der Facharbeiter, Fachangestellten, Gesellen und Meister. Außerdem kümmert sich das Institut um die Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Förderung. Im Internet ist das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de zu finden und unter der Telefonnummer 0228 / 107-0 zu erreichen.
Mit einer Berufsabschlussprüfung mit der Note "besser als gut" oder einem Sieg im Praktischen Leistungswettbewerb, kann man in das Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung" aufgenommen werden und ein Stipendium bekommen: 5.400 Euro für Weiterbildung. Bei der Aufnahme in das Stipendium muss man jünger als 25 Jahre sein.
Ein Beruf bezeichnet die in einer typischen Kombination zusammenfließenden Arbeitsverrichtungen einer Person, für die besondere Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erforderlich sind. Die Arbeitsaufgaben und die dazu notwendigen Fähigkeiten werden in einem Berufsbild erfasst. Zur Zeit unterscheidet man in der Bundesrepublik Deutschland zwischen über 20.000 Berufen.
Die berufliche Weiterbildung umfasst alle Angebote und Formen zur beruflichen Kompetenzentwicklung, die nach dem Abschluss einer ersten beruflichen Ausbildung in Anspruch genommen werden. Dazu zählen die Fortbildung, die Umschulung, das zunehmende Bedeutung erlangende selbständige Lernen oder das Lernen am Arbeitsplatz.
Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden (Betriebsinhaber) und dem/der Auszubildenden (Lehrling) auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes abgeschlossen. Er enthält den Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer der Ausbildung, die Ausbildungs- und Probezeit, die sachliche und zeitliche Gliederung sowie ergänzende Ausbildungsmaßnahmen, die Höhe der Ausbildungsvergütung, Dauer des Urlaubs und die Kündigungsbedingungen. Ausbildungsinhalte, Ausbildungsdauer und die Prüfungsanforderungen sind durch die Ausbildungsordnung geregelt.
Die Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes sind die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Berufsausbildung im dualen System. Es handelt sich um ein umfangreiches Gesetz von 113 Paragraphen und es umfasst neun Teile.
Das Berufsbildungssystem umfasst alle Einrichtungen und Bildungsgänge, die zur Planung und Realisierung der Berufsbildung beitragen. Die Vermittlung berufsbezogener Qualifikationen erfolgt in der Regel in Verbindung mit allgemeinbildenden Inhalten. Das Berufsbildungssystem in Deutschland ist durch Dualität gekennzeichnet. Die betriebliche Ausbildung wird durch die Vermittlung von Fachtheorie, aber auch allgemeinbildender Inhalte, in der Berufsschule ergänzt.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem ist die Berufsgenossenschaft im Bereich der vorbeugenden Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten tätig. Sie erlässt Unfallsverhütungsvorschriften, deren Einhaltung sie überwachen lässt und führt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Die Beiträge an die Berufsgenossenschaft entrichtet der Arbeitgeber, wobei sich die Höhe der Beiträge nach der Jahreslohnsumme und der Gefahrenklasse des Unternehmens richtet.
Einrichtung des jeweiligen örtlichen Arbeitsamtes. Hier kann man sich bei Fachleuten und per Literatur, Videos, Kassetten und Computerprogrammen über alles informieren, was mit Ausbildung, Weiterbildung, Umschulungen und Berufen zu tun hat.
Erkrankung, die einem Arbeitsunfall gleichgestellt wird; oder meldepflichtige Schädigungen, die bei Angehörigen bestimmter Berufsgruppen durch die Arbeitsweise, das Arbeitsverfahren oder den zu bearbeitenden Rohstoff entstehen.
Die Berufsschule führt als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung durch eine gestufte Grund- und Fachbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Die berufsfeldbezogene Grundbildung erfolgt im Berufsgrundschuljahr in Vollzeitunterricht oder im Berufsgrundbildungsjahr in Teilzeitunterricht, der in der Regel die Hälfte des Vollzeitunterrichts umfasst. Für anerkannte Ausbildungsberufe, die keinem Berufsfeld zugeordnet sind, wird der Unterricht in der Grundstufe als Teilzeitunterricht durchgeführt. Die auf der Grundbildung aufbauende berufsbezogene Fachbildung erfolgt im Teilzeitunterricht. Teilzeitunterricht kann auch in Form des Blockunterrichts (zusammenhängende Unterrichtsabschnitte mit täglichem Unterricht) erteilt werden. Berufsschulen sind öffentliche Schulen, die von Berufsschulpflichtigen/-berechtigten (Auszubildenden) besucht werden. Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern. Sie ist hierbei Partner der Betriebe im Dualen System und führt über eine Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung gemeinsam mit Berufsausbildung oder Berufsausübung zu berufsqualifizierenden oder berufsbefähigenden Abschlüssen.
Die Berufsschulpflicht (auch: Teilzeitschulpflicht) ist wie die Schulpflicht (Vollzeitschulpflicht) in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Grundsätzlich besteht in Rheinland-Pfalz die Pflicht zum Besuch der Schule für 12 Jahre. Besteht nach Ablauf von 12 Schuljahren noch ein Berufsausbildungsverhältnis, so hat der Lehrling bis zum Abschluss der Ausbildung die Berufsschule zu besuchen. Nach Ablauf der Schulpflicht besteht im Rahmen einer Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ein Recht auf den Besuch der Berufsschule. Sofern nach erfolgreichem Absolvieren einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule, eines Berufsgrundschuljahres oder des 10. Schuljahres kein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen wird, besteht keine Berufsschulpflicht.
Die berufsbildende Schule vermittelt durch ein differenziertes Angebot von Lernschwerpunkten Abschlüsse der Sekundarstufe II, die den Eintritt in eine qualifizierte Berufstätigkeit oder in weiterführende berufsbezogene oder studienbezogene Bildungsgänge ermöglichen; sie ergänzt außerdem in der Sekundarstufe I erworbene Qualifikationen. Sie soll auch das Allgemeinwissen fördern. Die berufsbildende Schule ist in Schulformen gegliedert. Sie ist der Sekundarstufe II zugeordnet.Die Fachschule führt, auf einer beruflichen Erstqualifikation aufbauend, in einzelnen Fachrichtungen nach einer zusätzlichen praktischen Berufstätigkeit, zu beruflicher Spezialisierung und stärkerer theoretischen Durchdringung des beruflichen Fachwissens. Bei den Fachschulen für soziale Berufe können anstelle der Voraussetzung einer beruflichen Erstqualifikation in einzelnen Fachrichtungen auch andere Voraussetzungen, insbesondere eine praktische Berufstätigkeit oder ein einschlägiges Praktikum, vorgeschrieben werden. Der Bildungsgang dauert bei Vollzeitunterricht mindestens ein Schuljahr, bei Teilzeitunterricht mindestens zwei Schuljahre.Die Berufsfachschule führt zu beruflichen und schulischen Qualifikationen oder Teilqualifikationen. Der Bildungsgang wird in Vollzeitunterricht geführt und dauert in der Regel zwei Schuljahre, mindestens jedoch ein Schuljahr. In der zweijährigen Form, die auf der Berufsreife aufbaut, führt er in der Regel zu einem qualifizierten Sekundarabschluss I. In zweijährigen höheren Bildungsgängen, die auf einem qualifizierten Sekundarabschluss aufbauen, führt die Berufsfachschule zu einer schulischen Berufsqualifikation.Die Fachoberschule kann nach oder während der Berufsausbildung besucht werden. Der Unterricht ist in Vollzeit- (1 Jahr Dauer) oder Teilzeitform (2 Jahre Dauer) möglich. Sie wird in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung, Naturwissenschaften, Polizei, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft angeboten.Die Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife. Der Abschluss berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule, an einer Gesamthochschule und zum Besuch von Höheren Berufsfachschulen. Voraussetzung für den Besuch ist ein mittlerer Bildungsabschluss und eine dem Bildungsgang entsprechende Berufsausbildung. Für den Bildungsgang Sozialwesen gibt es bezüglich der Berufsausbildung keine Einschränkung auf bestimmte Berufe.
Nach erfolgreichem Abschluss der Meisterprüfung bietet es sich an, eine Fortbildungsmaßnahme zum Betriebswirt des Handwerks zu beginnen. Der rund 500 Unterrichtsstunden umfassende Lehrgang, der Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht- und Personalwesen vermittelt, wird von den Bildungszentren der Handwerkskammern angeboten. Es gibt den Lehrgang in Vollzeit-, Wochenend- oder Abendform. Weitere Infos gibt es bei den Handwerkskammern.
Maßnahme des Familienleistungsausgleichs und individuelle Förderung für Auszubildende, wenn die Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung nicht anderweitig getragen werden können. Ausführliche Informationen und Antragsformulare gibt es im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de und bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltungen.


