Fachhochschule

Die Fachhochschule vermittelt durch anwendungsbezogene Lehre eine auf den Erkenntnissen der Forschung beruhende Ausbildung. Das Studium fördert die Erschließung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Praxis. Zum Studium wird vorausgesetzt  das Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule oder ein als gleichwertig anerkanntes anderes Zeugnis   zusätzliche Nachweise über bestimmte praktische Tätigkeiten von unterschiedlicher Dauer vor dem Studium   in künstlerischen Fächern kann das Bestehen einer Aufnahmeprüfung verlangt werden.Die Regelstudienzeit beträgt 7 bis 8 Semester. Das Studium ist in ein Grund- und ein Hauptstudium unterteilt. Das Grundstudium dauert 2 bis 3 Semester und schließt mit der Vordiplomprüfung ab. Das Hauptstudium dauert 5 bis 6 Semester und schließt mit der Diplomprüfung ab. In einem 8-semestrigen Studium ist meist ein Praxissemester enthalten. Je nach Studienrichtung werden entsprechende fachwissenschaftliche und fachpraktische Inhalte in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Projektarbeiten und Exkursionen angeboten. Nach einem mit guten Leistungen abgeschlossenen Grundstudium kann die fachgebundene Hochschulreife erworben werden. Der Studienabschluss "Diplom" beinhaltet die Allgemeine Hochschulreife. Der Studienabschluss berechtigt zu Aufbau- und Ergänzungsstudiengängen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Promotionsstudium angeschlossen werden.

Fachkompetenz

Fachkompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft, berufliche Aufgaben selbständig, fachlich und methodisch richtig durchzuführen und die vorhandenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten einzusetzen.

Fachverbände

Zusammenschlüsse der Innungen auf Landesebene werden Fachverbände oder auch Landesinnungsverbände genannt. Sie vertreten die speziellen Interessen des jeweiligen Handwerks aus Arbeitgebersicht und verhandeln mit den Gewerkschaften z. B. über Ausbildungsvergütungen. Bei den Fachverbänden sind vielfältige Informationen zum jeweiligen Beruf, der berufsbezogenen Qualifizierung und Weiterbildung erhältlich. Einige Verbände sind Herausgeber von Fachzeitschriften, die auch für Lehrlinge sehr interessant sind. In einigen Berufen schließen sich die Innungen ausschließlich auf Bundesebene zusammen.

Finanzielle Hilfen

Der Staat gewährt zur Bildung und Ausbildung finanzielle Hilfen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Auszubildende, Studierende und die schulische Bildung. Infos unter www.bafoeg.bmbf.de. Die Berufsausbildung, sowie die berufliche Weiterbildung wird durch Berufsausbildungsbeihilfe oder Unterhaltsgeld durch das Arbeitsförderungsrecht (SGB III) unterstützt. Berufsausbildungsbeihilfe wird gewährt, wenn Auszubildende auf eine auswärtige Unterbringung angewiesen sind. Die Höhe der Förderung ist von dem elterlichen Einkommen abhängig. Die berufliche Aufstiegsfortbildung wird durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) unterstützt. Auskunft über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten erteilen die Arbeitsämter im Bereich der Ausbildung und die Handwerkskammern im Bereich der Weiterbildung.Auch bei der Ausbildungsaufnahme kann vom Arbeitsamt finanzielle Unterstützung gewährt werden, wenn z. B. die Aufnahme einer Ausbildung an finanziellen Schwierigkeiten zu scheitern droht. In diesem Fall können Bewerbungs- und Fahrtkosten erstattet werden.

Fortbildung

Es wird zwischen Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung unterschieden. Als Anpassungsfortbildung werden solche Maßnahmen bezeichnet, bei denen jemand sein Know-how an die gewandelten Anforderungen am Arbeitsplatz anpasst. Als Aufstiegsfortbildung bezeichnet man Maßnahmen, die dazu dienen, einen beruflichen Karrieresprung in Angriff zu nehmen. Üblicherweise enden Fortbildungsmaßnahmen mit einer anerkannten Prüfung. Typisches Beispiel für eine Aufstiegsfortbildung im Handwerk sind die Kurse der Meisterprüfungsvorbereitung.