Innungen

Freiwilliger Zusammenschluss der selbständigen Handwerker eines gleichen Handwerks. Die Innung vertritt die Interessen ihrer Mitglieder. Der Innungsbezirk ist meist das Gebiet einer Stadt oder eines Landkreises. Die Innung überwacht auch die Lehrlingsausbildung und hält oftmals Zwischen- und Gesellenprüfungen ab. Außerdem arbeitet sie eng mit den Berufskollegs zusammen und betreibt überbetriebliche Ausbildungswerkstätten. Lehrlinge können sich zum Beispiel bei Konflikten an die Innung wenden, denn hier sitzt der Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten und auch der Lehrlingswart, der bei Ausbildungsfragen weiterhilft. Des Weiteren berät die Innung ihre Mitglieder zum Thema Betriebsführung, Gestaltung von Verträgen usw. Der Mitgliedbeitrag der Handwerksbetriebe errechnet sich aus der jeweiligen Jahresbruttolohnsumme.