Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) vom 12. April 1976 regelt die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, und zwar sowohl im Rahmen einer Berufsausbildung wie in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis. Unter anderem ist in den §§ 9 und 10 dieses Gesetzes die Freistellung von Auszubildenden für den Berufsschulbesuch, für Prüfungen und außerbetriebliche Bildungsmaßnahmen geregelt.