Der Lehrplan ist eine Verwaltungsvorschrift oder Rechtsverordnung, die vom jeweils zuständigen Kultusministerium erlassen wird und für die pädagogische Arbeit an Schulen einen verbindlichen Rahmen gibt. Er enthält in der Regel Aussagen über allgemeine Bildungsziele, Erziehungsgrundsätze, didaktisch-methodische Konzepte sowie über konkretere Ziele, Themen, Inhalte und Vorschläge für den Unterricht in den einzelnen Lernbereichen und Unterrichtsfächern.
Ein Lernort ist der Ort, an dem Ausbildung bzw. Lernen stattfindet. Im Dualen System gibt es die Lernorte Betrieb und Berufsschule. Diese globalen Lernorte können noch weiter unterteilt werden: So findet betriebliche Ausbildung z.B. an den Lernorten Arbeitsplatz, Lehrwerkstatt und überbetriebliche Berufsbildungsstätte statt.


