Zuständige Stellen/Kammern
Die Kammern, im Fall der Berufsausbildung in einem Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, haben u.a. folgende Aufgaben: prüfen, ob der Betrieb für die Berufsausbildung geeignet ist prüfen, ob der Ausbilder fachlich und persönlich geeignet ist Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) Beratung in allen Fragen der Berufsausbildung Organisation und Überwachung der Prüfungen sowie Ausstellen der Gesellen-/Abschlussprüfungszeugnisse
Zwischenprüfung
Nach § 39 HwO bzw. § 42 BBiG ist während der Berufsausbildung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der jeweiligen Ausbildungsordnung durchzuführen.


