Zuständige Stellen/Kammern

Die Kammern, im Fall der Berufsausbildung in einem Handwerksbetrieb die Handwerkskammer, haben u.a. folgende Aufgaben:  prüfen, ob der Betrieb für die Berufsausbildung geeignet ist   prüfen, ob der Ausbilder fachlich und persönlich geeignet ist   Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle)   Beratung in allen Fragen der Berufsausbildung   Organisation und Überwachung der Prüfungen sowie Ausstellen der Gesellen-/Abschlussprüfungszeugnisse

Zwischenprüfung

Nach § 39 HwO bzw. § 42 BBiG ist während der Berufsausbildung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung entsprechend der jeweiligen Ausbildungsordnung durchzuführen.