
Wer studieren will, muss Abitur oder zumindest ein Fachabitur haben – lange galt diese Grundregel in allen deutschen Bundesländern. Heute ist sie überholt, denn mittlerweile ist auch mit einer beruflichen Qualifikation ein Studium möglich. Nun soll der Hochschulzugang ohne Abitur sogar bundesweit einheitlich geregelt werden. Künftig sollen Personen mit Meistertitel sowie Inhaber von Fortbildungsabschlüssen vergleichbarer Qualifikation eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Auch ist der fachgebundene Hochschulzugang mit dem Gesellenabschluss und drei Jahren Berufspraxis im angestrebten Studienbereich möglich.
Damit dem Schritt an die Universität keine finanziellen Hürden im Wege stehen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Studierende mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit sogenannten Aufstiegsstipendien. Die Förderung richtet sich an besonders qualifizierte Arbeitnehmer, Selbstständige oder auch Arbeitslose mit Berufsausbildung. Studenten, die ein Vollzeitstudium absolvieren, erhalten monatlich 650 Euro. Ein berufsbegleitendes Studium wird mit jährlich 1.700 Euro gefördert. Weitere Informationen zum Thema sind unter diesem Link zu finden.


